Wie ist das Rentenalter bei Frauen?

Wie ist das Rentenalter bei Frauen?

Das Renteneintrittsalter liegt für nach 1964 geborene erwerbstätige Frauen und Mütter bei 67 Jahren. Wer vor 1947 zur Welt kam, kann mit 65 Jahren abschlagsfrei in den Ruhestand gehen. Für die Jahrgänge zwischen 1947 und 1964 wurde das Rentenalter stufenweise bis auf 66 Jahre und 10 Monate angehoben.

Kann man als Frau mit 60 Jahren in Rente gehen?

Rente mit 60 für Frauen So können Frauen, die vor dem 1. Januar 1952 geboren wurden, schon mit 60 eine Altersrente beziehen, obwohl ihre Altersgrenze für den Renteneintritt bei 65 liegt.

Wie lange muss man als Frau arbeiten bis zur Rente?

Renteneintrittsalter bei Frauen Dazu müssen diese eine Wartezeit von 45 Jahren erfüllen. Zur Erfüllung dieser Wartezeit werden lediglich Pflichtbeitragszeiten aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung oder Zeiten der Kindererziehung und Pflege herangezogen.

Wann kann ich als Frau Jahrgang 1959 in Rente gehen?

Jahrgang

Jahrgang Rentenbeginn Abschlag: Rentenbeginn mit 63
1959 66 Jahre + 2 Monate 11,4 %
1960 66 Jahre + 4 Monate 12,0 %
1961 66 Jahre + 6 Monate 12,6 %
1962 66 Jahre + 8 Monate 13,2 %

Was ist das Renteneintrittsalter für Männer und Frauen?

Aktuell ist das Renteneintrittsalter für Männer auf 67, für Frauenebenfalls auf 67 Jahrehochgesetzt worden, wobei dies erst für bestimmte Jahrgänge gilt: Wer vor dem Jahr 1952 geboren ist, bleibt von der Reform unberührt; für die Jahrgänge danach erfolgt eine stufenweise Anpassung.

Wie lange ist das gesetzliche Renteneintrittsalter?

Heute gibt es keinen Unterschied mehr für Frauen und Männer, alle Versicherten, die ab dem Jahre 1964 geboren sind, erreichen das gesetzliche Renteneintrittsalter erst mit Vollendung des 67. Lebensjahres. Für die Jahrgänge zwischen 1952 und 1964 erfolgt die schrittweise Anhebung vom 65. aufs 67.

Wie lange müssen Frauen in Rente gehen?

Frauen können unter bestimmten Voraussetzungen mit 60 Jahren in Rente gehen. Dazu müssen allerdings einige Bedingungen erfüllt sein. Die Antragstellerin muss vor 1951 geboren worden sein und für mindestens 15 Jahre eine Versicherung nachweisen können. Nach dem 40.

Wie wird der Rentenbeginn bestimmt?

Dabei wird der Rentenbeginn sowohl von der Rentenart als auch von den persönlichen Rentenumständen des einzelnen Versicherten bestimmt. Außerdem passte die Rentenreform des Jahres 2012 das Regelrentenalter an, von 65 Jahren wird es schrittweise für Männer und Frauen auf 67 Jahre angehoben.